Es gelten folgende Bedingungen bei allen über uns getätigten Buchungen:
Der Künstler verpflichtet sich pünktlich zum Auftrittsbeginn zu erscheinen.
Im Krankheitsfall behalten wir uns vor, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.
Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung obliegt ausschließlich dem Künstler, gemäß dem Repertoire, der Vorabsprache und ggf. einer vereinbarten Wunschliste. Darüberhinaus dürfen beim Auftritt weitere Wünsche geäußert bzw. in eine ausgelegte Wunschliste eingetragen werden, jedoch ohne Garantie auf Umsetzung dieser.
Um einen professionellen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen, sind zusätzliche Programmpunkte spätestens 15 Minuten vor Durchführung mitzuteilen.
Technische Unterstützungen für Programmeinlagen sind im Rahmen der bestellten Technik möglich, sollten allerdings im Rahmen des Soundchecks geprobt werden.
Der Auftraggeber sorgt für die elektrische Versorgung und bei Außenveranstaltungen für einen Regenschutz für die gesamte Anlage.
Für die persönliche Sicherheit des Künstlers an dem Veranstaltungsort, sowie für Schäden (insbesondere Diebstahl oder Beschädigungen durch alkoholisierte Personen) am Equipment des Künstlers, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen, haftet dieser im vollen Umfang.
Essen und Getränke (Softdrinks und alkoholische Getränke) werden vom Auftraggeber gestellt.
Im Übernachtungsfall trägt der Auftraggeber nach vorheriger Absprache die Kosten. Die Unterkunft darf nicht mehr als 2 km vom Veranstaltungsort entfernt sein und muss als Einzelzimmer oder als Doppelzimmer vom Auftraggeber gebucht werden.
Der Auftraggeber versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
Die abzuführenden GEMA und KSK-Gebühren werden vom Auftraggeber getragen und selbstständig abgeführt.
Die Kündigung einer Buchung durch den Auftraggeber nach erfolgter Beauftragung oder Anzahlung wird mit einer Vertragsstrafe von 50% des vereinbarten Honorars belegt bis 1 Woche vor dem Auftritt, dananch wird eine Vertragsstrafe von 80% des vereinbarten Honorars bei Stornierung fällig.
Kann infolge höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Streik ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen, so werden beide Vertragspartner von diesen Verpflichtungen entbunden. Ansprüche jeder Art können daraus nicht hergeleitet werden. Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.
Die Rechnungsstellung erfolgt am Veranstaltungsort bei Ende der Veranstaltung. Die Rechnungssumme ist Vorort sofort fällig.
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen davon nicht berührt. Streichungen einzelner Vertragspunkte sind unzulässig.