... beste Musik für Ihren Anlass!

GEMA-Gebühren für eine Hochzeit?

Immer mal wieder taucht die Frage von Brautpaaren auf, ob für eine Hochzeitsfeier GEMA Gebühr zu bezahlen sind. Vorab kann ich euch sagen, für die private Hochzeitsfeier müsst ihr eine GEMA Gebühr nicht bezahlen!

Allerdings gilt das bei Euch nur, wenn die Hochzeitsfeier nicht öffentlich ist. Als öffentlich gilt eine Veranstaltung, wenn mindestens zwei nicht verwandte nicht eng befreundete Personen gemeinsam die Musik hören. Wenn die anwesenden Personen alle eine persönliche Beziehung zum Veranstalter haben, wie etwa innerhalb der Familie oder Freundeskreis, dann ist die Veranstaltung privat.

Die Definition von einem Veranstalter bezieht sich auf jeden Fall auf das Brautpaar, denn beide zusammen organisieren die „Veranstaltung“.

Bei der Trauung sieht es dagegen anders aus. Wollt ihr bei eurer Trauung, dass Musik gespielt wird, dann ist dieses kostenpflichtig. Aber habt keine Angst, die Kosten halten sich mit aktuell

netto 18,00 € je Trauung

sehr in Grenzen. Und eventuell wollt ihr bei der Trauung gar keine Musik hören, dann fällt die Gebühr auch nicht an. Warum aber der Unterschied zur Hochzeitsfeier? Ganz einfach, der Standesbeamte gehört in der Regel nicht zu eurem Freundeskreis und das Standesamt ist normalerweise auch öffentlich zugänglich.
Natürlich habe ich den Sachverhalt hier nur sehr grob zusammengefasst. Zum einen kann ich als Musiker keiner umfassende Rechtsberatung machen und ich möchte hier auch keine mehrseitige Doktorarbeit schreiben. Das wesentliche – und das beruhigt euch hoffentlich – könnt ihr aus meiner Information mitnehmen.
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